Der für Wettbewerbsrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichthofs hat über den Slogan „20 % auf alles“ geurteilt und diesen als wettbewerbswidrig angesehen.
Ein bekannter Bau- und Heimwerkermarkt hat in seinen deutschlandweit operierenden Filialen mit dem Slogan „20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung“ geworben und musste sich nun dem Urteil des Bundesgerichtshofes beugen.
Die Klägerin war in diesem Fall die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, welche das beklagte Unternehmen zur Unterlassung der Werbebotschaft zwingt. Dieses Urteil gründet mit auf die Fakten diverser Testkäufe, welche gezeigt haben, das vor Beginn dieser Aktion die vermeidlich herabgesetzten Artikel vorher günstiger gewesen sind, als nach der 20% Rabatt-Aktion, dies hatten zufällig ausgesuchte Artikel aus dem aus 70.000 Teilen bestehende Sortiment ergeben, die mit dem dazugehörigen Preis vor der Rabattaktion verglichen worden sind.
Quelle: www.rechtsanwalt-giese.de

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