Wie die Zeitschrift Gamestar berichtet, erschwert der Bundesgerichtshof anscheinend Liebhabern von Computerspielen das Leben. Bereits Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof in einem Prozess zwischen dem Spieleentwickler Valve und deutscher Verbraucherzentralen dem Spieleentwickler recht zugesprochen, welches besagt, dass eine Kontenbindung über die von Valve produzierte Verwaltungssoftware Steam rechsmäßig zulässig wäre, dies ermöglicht den Kunden des Spieleentwicklers jedoch nicht mehr, ein erworbenes Spiel weiter zu vertreiben.
Ein halbes Jahr später erläuterte das Gericht dieses Urteil, in dem es sich den Aussagen der Anwälte des Spieleentwicklers Valve anschloss, diese vertraten den Standpunkt, das mit den Erwerb einer CD oder DVD lediglich der Zugang zu einer Dienstleistung erworben wird und der Kunde zum Zeitpunkt des erwerbes keineswegs eine fertige Software in den Händen hält.
Laut Ansicht des BGHs ist es daher akzeptabel, dass ein Computerspieleder nach dem Erwerb der Software einen weiteren seperaten Nutzungsvertrag abschließen muss, um die Teilnahme an dem Spiel überhaupt erst zu ermöglichen. In diesem Fall ist hier von der Erstellung eines sogenannten Steam-Kontos die rede, dessen Weitergabe Valve ebenfalls verbieten darf, da ansonsten ein dritter in das Vertragsverhältnis eintreten würde.

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