Am 20.11.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass jeder, der von einem fremden Tonträger auch nur minimale Tonfetzen extrahiert, effektiv in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift.
Die Ankläger in diesem Fall waren die Bandmitglieder der Gruppe Kraftwerk, welche 1977 einen Tonträger veröffentlichte, auf dem unter anderem ein Musikstück mit dem Titel „Metall auf Metall“ vorhanden ist. Die Angeklagten in diesem Falle sind die Komponisten des Musiktitels „Nur mir“, welchen die Angeklagten mit der bekannten Sängerin Sabrina Setlur im Jahr 1997 aufgenommen haben, in welchem eine etwa 2 Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerktitel eingebracht wurde. Die Kläger sind in diesem Fall der Meinung, man habe die Rechte des Tonträgerherstellers verletzt und klagen auf Schadensersatz, Unterlassung und mehr.

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